Es geht nicht ohne Kleingedrucktes

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DJ- und Veranstaltungsservice empire

§ 1 Definitionen

Die Firma empire Hannover, die diese AGB stellt, wird im Folgenden als empire bezeichnet; die andere Partei auch als Kunde und Auftraggeber. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der DJ-Vermittlung selbst bzw. dem dazugehörigen Engagementvertrag oder der Autragsbestätigung.


§ 2 Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen jeglicher Art unter Einbeziehung von Künstlern, Moderatoren und vor allem Djs. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von empire und deren Rechtsnachfolgern im Rahmen der Geschäftstätigkeit. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen von empire gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten empire auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

2. Diese AGB gelten für die Rechtsnachfolger des Auftraggebers auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Auftraggeber und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.

3. Nicht berührt von der zugrunde liegenden Auftragsbestätigung und/oder dem zugrunde liegenden Engagementvertrag und diesen Geschäftsbedingungen sind der etwaige Transport und der Auf- und Abbau von Sachen, die nicht Gegenstand der oben genannten Verträge sind.


§ 3 Angebote, Preise

1. Die Angebote von empire sind stets unverbindlich und freibleibend. Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn er von empire schriftlich bestätigt wird.

2. Maßgeblich für die Dienstleistungsdurchführung sind allein die Auftragsbestätigung bzw. und/oder der Engagementvertrag von empire.

3. Abbildungen, Beschreibungen etc. in den Prospekten, auf den Flyern und im Internet von empire dienen lediglich der Illustration und sind nur "Näherungsangaben". Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.

4. Die Preise für die Leistungen von empire ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und/oder dem Engagementvertrag.

5. Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren u. ä. trägt der Kunde. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.


§ 4 Leistungsumfang

Beschaffenheit und Umfang der Leistungen über Dauer, Person etc. von empire ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Auftragsbestätigung und/oder dem Engagementvertrag, deren Bestandteil diese AGB sind.

Des Weiteren ist Bestandteil die Ersatzstellung von Personal bei Ausfall. Dies bedeutet im Einzelnen, dass jeder DJ/Moderator/Künstler, der krank wird, krank ist oder sonst irgendwie verhindert ist, durch einen anderen von empire ersetzt wird. Die Bestimmungen in § 9 sind dabei zu beachten.


§ 5 Werkarbeiten von empire

1. Wenn Werkarbeiten erfolgen, z. B. im Rahmen des Auf- und Abbaus und/oder ggf. Transportes einer Bühne oder einzelner Geräte, gelten die Bestimmungen dieses Absatzes.

2. Sofern derartige Werkarbeiten kostenlos durch empire oder ihren Beauftragten erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, die nicht Gegenstand des Engagementvertrages/der Auftragsbestätigung bzw. dieser Geschäftsbedingungen sind und für deren Ausführung empire grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert berechnet werden, haftet empire nur für grobe Fahrlässigkeit.

3. Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal haftet empire nicht, wenn sie nachweist, dass sie weder fehlerhafte Anweisungen gegeben noch ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.


§ 6 Leistungsfristen, Termine

1. Zugesagte Aufbau-, Liefer-, Fertig- und Zuverfügungsstellungsfristen und -termine sind unverbindlich. empire wird jedoch alles tun, um diese einzuhalten.

2. empire ist für eine Verzögerung des Veranstaltungsbeginns nicht verantwortlich, wenn diese auf eine Ursache zurückzuführen ist, auf die empire keinen Einfluss hat. Im Falle des Nachweises grober Fahrlässigkeit von empire an dem verspäteten Aufbau oder Beginn der Veranstaltung durch den DJ/Moderator/Künstler durch empire kann der Auftraggeber lediglich den Geldwert des Vertrages gültig machen, nicht jedoch den entgangenen Gewinn verlangen.


§ 7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Alle Leistungen, die von empire vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Auftraggeber sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber zusätzlich Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform. Die Zahlung hat auch ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen.

2. Ein Teil des Honorars kann mit Auftragsbestätigung fällig werden. Die Anzahlung ersetzt in diesem Fall die Unterschrift des Auftraggebers und beurkundet den Vertrag seinerseits. Der Restbetrag ist am Veranstaltungsabend in bar an die Firma empire oder seinen Vertreter/DJ/Moderator/Künstler zu übergeben. In Ausnahmefällen kann die Bezahlung auf Rechnung erfolgen. Dieses erfordert die Zustimmung von empire vor Veranstaltung. Zahlungsfrist ist 14 Tage ohne Skonto.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn empire über den Betrag verfügen kann, also bei Barzahlung oder Überweisung mit Gutschrift auf einem Konto von empire. Zahlungsanweisungen oder Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einbeziehungs- und Diskontspesen.

4. empire ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist empire berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

5. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von empire zur Folge. Sie berechtigen empire, noch ausstehende oder zukünftige Leistungen nur gegen 100 % Vorkasse auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.6. Bei nicht termingerechter Zahlung des Kunden ist empire berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz in Ansatz zu bringen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen (vg. 288 III BGB)

Abgesehen von der Erstmahnung ist empire berechtigt, für jede Folgemahnung 5,00 € an Kosten zu berechnen.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Gegen Ansprüche von empire kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu, dessen Bestandteil diese AGB sind.


§ 9 Leistungsverzögerungen/Störungen

Im Falle höherer Gewalt (Nachweispflicht) kann empire nicht haftbar gemacht werden. Fälle von höherer Gewalt, unabwendbaren behördlichen Maßnahmen oder Krankheit der Djs/Moderatoren und Künstler, in Fällen von Streik und/oder Ausfall oder erheblicher Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, die die Gestellung der Djs/Moderatoren/Künstler und der Technik unmöglich machen, entbinden die Djs/Moderatoren und Künstler von der Auftrittsverpflichtung. Ansprüche, welcher Art auch immer, können daraus nicht abgeleitet werden, jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Aufwendungen selbst. Jedoch wird sich empire als Vertreter der Djs/Moderatoren/Künstler um einen Ersatztermin bemühen.


§ 10 Haftung durch empire

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber empire als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von empire ausgeschlossen. empire wie auch ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt:

a) Die Haftung von empire oder ihren Mitarbeitern ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

b) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke, Zulieferer etc.) ein, so haftet empire nur in dem Umfang, in dem der Dritte auch gegenüber empire haftet.

c) In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung von empire auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Leistung begrenzt, der wegen Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.


§ 11 Haftung des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von empire eine Sicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an empire ab. (Privatveranstaltungen, also Hochzeiten, Geburtstage etc. sind von Punkt 1 ausgenommen.)

2. Ist eine Versicherung der Veranstaltung nicht vom Auftraggeber abgeschlossen worden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

3. Für Umstände, die den Abbruch der Veranstaltung, z. B. durch randalierende Gäste, notwendig machen, haftet der Auftraggeber. Insbesondere wird er nicht von der Pflicht der Zahlung des vereinbarten Honorars frei. Für durch Gäste verursachte Schäden am persönlichen Eigentum der engagierten Person haftet der Auftraggeber.

4. Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der Djs/Moderatoren/Künstler und ihres Eigentums für die Zeit ihrer Anwesenheit am Veranstaltungsort und haftet für Schäden, die ohne Verschulden des Djs/der Künstler/des Moderators/ihrer Hilfskräfte entstehen.

5. Für etwaige Schäden, die durch Nichteinhaltung der Bühnenanweisung/Technikanforderung entstehen, haftet der Auftraggeber.

6. Tritt der Auftraggeber vom Veranstaltungsvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung von empire, hat der Auftraggeber Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und auch die geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Veranstaltungsdurchführung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen:


  • bis 30 Tage vor Veranstaltung
    30 % des Rechnungsbetrages
  • bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    50 % des Rechnungsbetrages
  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    70 % des Rechnungsbetrages
  • bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    90 % des Rechnungsbetrages

Dem Kunden bleibt es in den oben genannten Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedrigerer oder auch kein Schaden entstanden ist.


§ 12 Datenschutz/Gagengeheimnis

1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine der empire im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben. 2. Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Entgelte zu geben.


§ 13 Schlussbestimmung

1. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Hannover. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln sowie Mahnverfahren gem. § 38 II ZPO.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Mit Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 19.11.2007 werden alle vorherigen allgemeinen Bedingungen ungültig. empire ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie Preislisten usw. zu ändern. Diese AGB sowie alle Änderungen sind im Sekretariat sowie auf Nachfrage postalisch oder per E-Mail verfügbar



empire Hannover
Vahrenwalder Straße 269 a
30179 Hannover

Internet www.empire-hannover.de
E-Mail info@empire-hannover.de
Stand: 19.11.2007
Freecall: 0800 - 78 54 555